Πέμπτη 24 Ιουνίου 2021

Einreisebestimmungen Griechenland (24 Juni 2021)

Alle in Griechenland ankommenden Reisenden müssen eines der folgenden Dokumente mit sich führen:

Reisen in Griechenland,

  • Einen negativen PCR-Test über Covid-19 eines anerkannten Labors. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
oder
  • Einen negativen Antigen(-Schnelltest), der bei Ankunft nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • Dieser Test ist für alle Touristen (einschließlich Kinder ab 12 Jahren) verbindlich, unabhängig von der epidemologischen Situation in ihrem Abreiseland.

Die Vorlage eines Negativ-Tests ist nicht notwendig, wenn eine Bescheinigung über eine vollständige Impfung (wenigstens 14 Tage vor der Einreise abgeschlossen, je nach der erforderlichen Anzahl der Impfdosen) mitgeführt wird.

Akzeptierte Impfstoffe: Pfizer BioNtech, Moderna, Astra Zeneca/Oxford, Novavax, Johnson + Johnson/Janssen, Sinovac Biotech, Gamaleya (Sputnik), Cansino Biologics und Sinopharm.

Der Nachweis eines negativen PCR-Tests ist nicht erforderlich, wenn der Reisende in den letzten 2 bis 9 Monaten positiv mit COVID-19 getestet wurde. Dies kann entweder durch Vorlage eines positiven PCR-Molekulartest oder eines Antigen-Testergebnisses, dass von einem anerkannten Labor durchgeführt wurde, oder durch ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass der Inhaber positiv auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion getestet wurde, nachgewiesen werden.

- Bei allen Reisenden nach Griechenland kann bei der Einreise, unabhängig von den vorgelegten Bescheinigungen ein Stichprobentest vorgenommen werden. Sollten Sie für den Stichprobentest ausgewählt werden, ist dieser verpflichtend. Bei Verweigerung des Tests behalten sich die Behörden das Recht vor, die Einreise in das Land zu verweigern. Die Auswahl der zu testenden Personen erfolgt durch das gezielte Probennahmesystem „EVA“, das schon 2020 zum Einsatz kam.

- Wichtige Erläuterung: Die Einreise von Touristen nach Griechenland ist nicht an eine Impfung gebunden. Die Vorlage einer Impfbescheinigung erleichtert die Formalitäten bei der Einreise erheblich. Keinesfalls ist aber eine Impf- oder Antikörperbescheinigung ein Ersatz für einen „Reisepass“.

- Die Länder, von denen aus unter den genannten Bedingungen eine Einreise erlaubt ist, ohne dass eine anschließende Selbstisolierung erforderlich ist, sind: EU & Länder des Schengenraums, USA, das Vereinigte Königreich, Albanien, Australien, Bahrain, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Kanada, China, Israel, Japan, Kuweit, Libanon, Montenegro*, Serbien, Vereinigte Arabische Emirate, Neuseeland, Australien, Südkorea, Thailand, Neuseeland, Nordmazedonien, Qatar, die Russische Föderation, Ruanda, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Südkorea, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate, Ukraine.

Reisende dürfen über alle internationalen Flughäfen und die Häfen von Patras, Igoumenitsa und Korfu einreisen.

Reisende dürfen über die Landgrenzen aus innerhalb von 24 Stunden durch den Grenzübertrittstellen Promachonas und Ormenio sowie von 07:00 bis 23:00 Uhr durch den Grenzübertrittstellen Evzonoi und Nymfaia einreisen.

Kreuzfahrten und Segeltörns sind erlaubt. Die Seeverbindungen mit der Türkei sind vorübergehend eingeschränkt.

ANFORDERUNGEN AN BESUCHER

Vor der Ankunft:

- Touristen müssen das Passenger Locator Form (PLF) bis spätestens 23:59 (griechischer Zeit) Uhr des Tages vor der Ankunft in Griechenland ausfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über diesen Link.

Reisende müssen vor der Abreise sicherstellen, dass sie eine Bescheinigung über ihren Gesundheitszustand mit sich führen. Zu den akzeptierten Bescheinigungen gehören:

- Eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Molekulartest durch ein anerkanntes Labor. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.

- Ein negativer Antigen-(Schnell)Test- der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf-durchgeführt von einem autorisierten Labor

- Eine von einer zertifizierten Behörde ausgestellte Impfbescheinigung.

- Eine von einer öffentlichen Behörde oder einem zertifizierten Labor ausgestellte Genesenenbescheinigung über die Genesung von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion.

- Eine Genesenenbescheinigung über einen positiven PCR-Molekular oder Antigen Test mit dem Vermerk, dass der Inhaber von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion genesen ist. Die Infektion darf zwischen 2 und 9 Monaten zurückliegen.

Alle Bescheinigungen müssen die entscheidenden Informationen (d. h. Anzahl der Impfdosen und deren jeweiliges Datum) entweder in Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Russisch enthalten und der vollständige Name muss mit dem Namen im Reisepass oder einem anderen anerkannten Reisedokument übereinstimmen.

Bei der Einreise:

Für nach Griechenland einreisende Personen gelten folgende Bestimmungen:

- Stichprobenartige Rapid-Antikörper-Tests an den Grenzübertrittsstellen für Personen, die aufgrund des gezielten Probenahmesystems „EVA“ ausgewählt wurden.

- Verpflichtende Selbstisolation, sollte der Stichprobentest positiv ausfallen. In diesem Fall werden der oder die Reisende mit seiner/ihrer Begleitung in Quarantänehotels untergebracht, wo sie zur Bestätigung der ursprünglichen Diagnose weiteren PCR-Tests unterzogen werden. Die Gäste verbringen wenigstens 14 Tage in den Isolierungshotels. Die Kosten für die Unterbringung in Quarantänehotels werden vom griechischen Staat übernommen.

Außerdem bedanken wir uns herzlich für die Zusammenarbeit und dafür, dass Sie unser Land für Ihren Urlaub gewählt haben.

Wir freuen uns, Sie in Griechenland willkommen heißen zu dürfen.

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR ÖFFNUNG DES TOURISMUS 2021

Wie kann man nach Griechenland reisen?

Griechenland ist startklar, um Gäste aus dem Ausland unter Anwendung strenger Gesundheitsschutzprotokolle willkommen zu heißen. Im Jahr 2021 ist der griechische Tourismus bereit, mit einem Höchstmaß an Sicherheit für Touristen, Angestellte und alle Menschen, die touristische Dienstleistungen anbieten, zu arbeiten.

Quarantänepflicht für Besucher aus dem Ausland besteht nicht mehr. Gleichwohl unterliegt die Erlaubnis zur Einreise nach Griechenland folgenden Bedingungen:

- Der Vorlage eines Impfzertifikats von einer zuständigen Behörde des Herkunftslandes des oder der Reisenden.

- Anstelle des Impfzertifikats kann der oder die Reisende einen negativen PCR-Test vorlegen, der vor Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf oder einen negativen Antigen(-Schnell)Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Alternativ können Reisende eine Bescheinigung über die Genesung von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion, ausgestellt durch eine öffentliche Behörde oder ein anerkanntes Labor, oder einen positiven PCR-Molekulartest, der nachweist, dass die Inhaberin / der Inhaber von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion genesen ist, vorlegen. Die Infektion darf zwischen 2 und 9 Monaten zurückliegen.

- Außerdem müssen Touristen 24 Stunden vor der Abreise das elektronische PLF-Dokument ausgefüllt haben.

- Bei der Einreise nach Griechenland werden Gäste gezielt getestet. Falls das Ergebnis positiv ausfällt, die getestete Person also mit Covid-19 infiziert ist, wird sie vorübergehend in einem Quarantäne-Hotel untergebracht- es entstehen dem Reisenden/der Reisenden hierfür keine Kosten. Sollte der positive Fall bei einer Stichprobe an den Landgrenzen aufgetreten sein, kann die Einreise verweigert werden.

Welche Impfstoffe werden im Impfnachweis akzeptiert?

Folgende Impfstoffe werden akzeptiert: Pfizer BioNtech, Moderna, Astra Zeneca/Oxford, Novavax, Johnson + Johnson/Janssen, Sinovac Biotech, Gamaleya (Sputnik), Cansino Biologics oder Sinopharm.

Was gilt für Auslandsflüge?

Seit dem 14.5. sind Beschränkungen für Flüge aus der EU aufgehoben. Dasselbe gilt auch für eine Reihe anderer Länder. Die Quarantänepflicht entfällt. Darüber hinaus heißt unser Land ankommende Gäste auf allen internationalen Flughäfen willkommen.

Was gilt für Reisen über Land?

Reisende dürfen über die Landgrenzen an den Grenzübertrittstellen Promachonas und Ormenio (durchgehend geöffnet) und Evzoni (geöffnet von 07:00 bis 23:00 Uhr) einreisen.

Wie verhält es sich mit den Fährverbindungen?

Seit dem 14.5.2021 ist die Quarantäne für Passagiere, die über die Haupthäfen (Patras, Igoumenitsa, Korfu) einreisen, aufgehoben. Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt.

Wird es Quarantäne-Hotels geben?

Die Planung für die Öffnung des griechischen Tourismus sieht bestimmte Isolierungshotels (Quarantäne) nahe allen Grenzübergängen wie auch an anderen strategischen Punkten im ganzen Lande vor. Damit wurde in Kombination mit der Früherkennung bei der Ankunft von Touristen aus dem Ausland ein geeignetes Sicherheitsnetz für das Fallmanagement geschaffen. Die Kosten für die Isolationshotels werden vom griechischen Staat übernommen.

Was gilt für Kinder unter zwölf Jahren?

Kinder unter 12 Jahren müssen keinen PCR-Test machen.

Wann und aus welchen Ländern dürfen Privatyachten nach Griechenland einreisen?

Die Aus- und Einreise von Privatjachten (mit Ausnahme derjenigen aus der Türkei) ist mit einigen Einschränkungen erlaubt, wobei die Bedingungen und Vorschriften für griechische wie für ausländische Staatsbürger gleichermaßen gelten.

Was gilt für Kreuzfahrten?

Seit dem 14. Mai sind die Kreuzfahrtbeschränkungen vollständig aufgehoben, wobei immer sehr strenge Protokolle durchgesetzt werden, die auf diese Aktivitäten angewendet werden.

Was ist, wenn das Land des/der Reisenden einen Test für die Rückreise verlangt?

Es ist möglich PCR- oder Antigen-Tests direkt am Aufenthaltsort der Gäste durchzuführen, falls dies für die Rückreise erforderlich ist. Das macht es Touristen und Touristinnen einfacher, ihren Verpflichtungen nachzukommen, um sicher in die Heimat zurückkehren zu können.

Werden Kreuzimpfungen akzeptiert ?

Ja, kreuz Impfungen werden als Vollständige Impfung akzeptiert

Kann man mit den Gelben Impfpass einreisen ?

Ha, zurzeit reicht der gelbe Impfpass als Bestätigungsdokument für eine Einreise in Griechenland  aus

Rückreise nach Deutschland 

Testpflicht für Flugreisende aus dem Ausland

  • Alle Flugreisenden müssen bereits beim Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis vorweisen – auch wenn sie aus Nicht-Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren. Ohne negativen Test ist kein Mitflug möglich. Dies gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren.
  • die Testpflicht vor der Rückreise mit dem Flugzeug aus dem Ausland entfällt für vollständig geimpfte und genesene Personen: Beim Check-in muss lediglich ein Impf- bzw. Genesenen-Nachweis vorgezeigt werden.

Als geimpft gelten in diesem Zusammenhang Reisende, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise stattgefunden hat.

Als genesen gelten Reisende, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Ein- oder Ausreise: Genügt ein Corona-Selbsttest als Nachweis?

Die sogenannten Corona-Selbsttests für zu Hause, die in Discountern oder Drogeriemärkten erhältlich sind, werden bei Ein- oder Ausreisekontrollen nicht als Testnachweis akzeptiert. Hier ist ein ärztliches Zeugnis oder ein dokumentiertes negatives Testergebnis erforderlich.

Dieser Nachweis muss bei der Einreise nach Deutschland auf Papier oder digital in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorgelegt werden. Bei der Einreise in andere Länder bitte unbedingt vorab informieren, in welchen Sprachen die Testergebnisse akzeptiert werden.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Test- und Quarantäne-Pflicht befreit.

Wie alt darf der Test sein?

Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. 

Welche Tests werden anerkannt?

Es werden grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anerkannt.

Antikörper-Tests werden nicht anerkannt.

Antigen-Schnelltests werden anerkannt, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Hierzu zählen Teste, die verglichen mit PCR-Tests, eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität erreichen. Die Leistungsparameter von Antigen-Schnelltests werden stets in Bezug zu den Leistungsparametern einer PCR gesetzt und variieren von Hersteller zu Hersteller (siehe Packungsbeilage zum Antigen-Schnelltest).

Quellen: Auswärtiges Amt, travel.gov.gr, ADAC

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