Auf dem Luftweg
Zum Schutz von Reisenden und Bürger/innen vor COVID-19 gelten bis 6:00 Uhr des 26. August 2021 folgende Beschränkungen:
Drittstaatsangehörigen ist die Einreise nach Griechenland aus nicht-wesentlichen, also touristischen Gründen nicht gestattet.
Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union und im Schengen-Raum, in den USA, im Vereinigten Königreich, in Serbien, Australien, Neuseeland, Südkorea, Singapur, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Russischen Föderation, in Israel, Kanada, Nordmazedonien, der Ukraine, China, Saudi-Arabien, Katar, Kuwait, Belarus, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Albanien, Japan, im Libanon, Aserbaidschan, Armenien, Jordanien, Moldawien, Brunei, San Marino, Andorra, Vatikanstadt, Monaco, der Türkei und im Kosovo können Griechenland aus touristischen Gründen besuchen.
Alle Flugpassagiere können das Passenger Locator Form (PLF) bis kurz vor ihrem Abflug nach Griechenland ausfüllen.
Bei ihrer Einreise haben Einwohnerinnen und Einwohner der genannten Länder folgende Unterlagen vorzulegen:
· Eine Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19, ausgestellt durch die Behörden ihres Landes. Die Bescheinigung muss in griechischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache ausgestellt sein, unter der Voraussetzung, dass die Impfung mehr als 14 Tage vor der Einreise vollständig abgeschlossen worden sein muss;
ODER
· eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Molekulartests auf Covid-19 – die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise nach Griechenland erfolgt sein – oder eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Schnelltests – die Probenentnahme darf nicht mehr als 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein. Die Bescheinigung muss durch ein akkreditiertes Testlabor in griechischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache ausgestellt sein;
ODER
· eine ärztliche Bescheinigung über eine Covid-19-Virusinfektion. Die Bescheinigung muss durch eine staatliche Behörde/ein anerkanntes Testlabor in griechischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache ausgestellt sein. Die Bescheinigung darf frühestens dreißig (30) Tage nach dem positiven Testergebnis ausgestellt werden und gilt für sechs Monate, nach diesem Test.
Reisende aus dem Ausland können außerdem das digitale COVID-19-Zertifikat der EU oder das digitale COVID-19-Zertifikat von Drittstaaten, – in gedruckter oder
elektronischer Form – vorlegen, in dem die Informationen über ihre Impfung, die Ergebnisse des vor der Abreise erfolgten PCR- oder Schnelltests oder Details zu ihrer COVID-19-Erkrankung enthalten sind.
Reisende aus der Russischen Föderation müssen unabhängig von einer erfolgten Impfung eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Molekulartest oder einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Sie werden bei der Einreise erneut einem Test unterzogen.
Die genannten Voraussetzungen für die Einreise nach Griechenland (Impfzertifikat, negativer PCR-Molekulartest bzw. Schnelltest oder Genesungsbescheinigung) gelten auch für Kinder ab einem Alter von zwölf (12) Jahren.
Flugpassagiere werden außerdem einer stichprobenartigen Überprüfung (durch Schnelltests) nach dem im Passenger Locator Form (PLF) beschriebenen Verfahren unterzogen. Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, wird eine zehntägige (10) Quarantäne angeordnet. Für Passagiere internationaler Flüge, die vollständig geimpft sind und die bei der Einreise positiv getestet werden, wird eine siebentägige (7) Selbstisolierung angeordnet. In beiden Fällen müssen selbstisolierte Reisende am letzten Tag ihrer Quarantäne das negative Ergebnis eines PCR-Molekulartests vorweisen, damit die Quarantäne aufgehoben werden kann.
Bis 6:00 Uhr am 23. August 2021 müssen Passagiere von Inlandsflügen zu den griechischen Inseln eines der folgenden Dokumente entweder in gedruckter oder digitaler Form bei der Boardingkontrolle vorlegen:
ENTWEDER
· eine Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19, ausgestellt von einer staatlichen Behörde in griechischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache. Die Impfung muss mehr als vierzehn (14) Tage vor der Reise vollständig abgeschlossen worden sein.
ODER
· eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Molekulartests auf Covid-19, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 72 Stunden vor der geplanten Boarding-Zeit sein darf, oder einen Antigen-Schnelltest mit einer Probenentnahme innerhalb der letzten 48 Stunden vor ihrer Ankunft.
ODER
· eine ärztliche Bescheinigung über eine Covid-19-Virusinfektion. Die Bescheinigung muss durch eine staatliche Behörde/ein anerkanntes Testlabor in griechischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache ausgestellt sein. Die Bescheinigung darf frühestens dreißig (30) Tage nach dem positiven Testergebnis ausgestellt werden und gilt für sechs Monate, nach diesem Test.
Alle Passagiere ab 12 Jahren müssen eines der oben genannten Dokumente mitführen.
Minderjährige im Alter von 12 bis 17 Jahren (geboren vor dem 01.07.2009) ist das Boarding/Einsteigen auch erlaubt, wenn sie die Bescheinigung eines negativen Selbst-Test-Ergebnisses, der nicht früher als 24 Stunden vor der Reise durchgeführt worden ist, hier hochladen.
Das gleiche gilt für die Rückreise von den Inseln zum Festland. Alternativ können Passagiere mit einem negativen Selbst-Test-Ergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, boarden- gemäß der oben beschriebenen Vorgehensweise.
Der Nachweis des negativen PCR-Molekulartests oder des negativen Schnelltests kann in gedruckter oder elektronischer Form erfolgen.
Ist der genannte Test im Ausland erfolgt und zum Boardingtermin des Inlandflugs noch gültig, kann die den Test vorweisende Person ohne weitere Verzögerung an ihren Zielort reisen.
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