Κυριακή 15 Νοεμβρίου 2020

Griechenland : Εinreisebestimmungen

Ankündigung von Ankünften aus dem Ausland nach Griechenland (Aktualisiert 11.11.2020)

Ab dem 11. November 2020 müssen alle Personen, die aus dem Ausland nach Griechenland reisen, ein negatives molekulares Testergebnis (PCR) für COVID-19 vorlegen, das bis zu 72 Stunden vor ihrer Einreise nach Griechenland durchgeführt wird. Dies schließt Luft- und Landankünfte in Griechenland ein.

Dies gilt auch für griechische Staatsbürger, ständige Einwohner Griechenlands und Reisende aus wesentlichen beruflichen Gründen.

Reisende sollten im Labor mit RT-PCR eines oropharyngealen oder nasopharyngealen Tupfers getestet werden.

Nur Reisende, die eine Bescheinigung über ein negatives RT-PCR –Testergebnis mit sich führen, dürfen von den Grenzbehörden in das Land einreisen. Die Zertifikate sollten in englischer Sprache verfasst sein und den Namen und den Reisepass /o. die nationale ID-Nummer des Reisenden tragen.

  • Die Laboratorien, die die RT-PCR-Tests durchführen, sollten sein:
  • Nationale Referenzlabors
  • Nationale Laboratorien für Öffentliches Gesundheitswesen oder
  • Private Laboratorien, die von den jeweiligen nationalen Akkreditierungsbehörden akkreditiert sind ( nicht unbedingt speziell für COVID-19).
  • Zertifikate, die die obenerwähnten Kriterien nicht erfüllen, werden nicht akzeptiert. Die Fälschung von Zertifikaten wird griechischem Recht bestraft.

Kinder unter 10 Jahren sind nicht verpflichtet, einen PCR-Test durchzuführen.

Alle Reisenden müssen weiterhin ihr PLF-Formular ausfüllen und einreichen und können bei ihrer Ankunft an der griechischen Grenze stichprobenartig getestet werden.

Ab dem 10. November 2020 müssen ständige Einwohner Griechenlands, die auf dem Land- oder Luftweg ins Ausland reisen, das elektronische Formular PLF ( Passenger Locator Form) mit ihren Kontaktdaten in Griechenland vor ihrer Abreise aus dem Land ausfüllen und am Grenzkontrollpunkt den Nachweis über das Ausfüllen des elektronischen PLF-Formulars vorzulegen, das automatisch per E-Mail an jeden Reisenden elektronisch gesendet wird.

Landgrenzen
Aufgrund der epidemiologischen Situation auf dem Balkan und in der Türkei sind alle griechischen Außengrenzen bis zum 30.11.2020 nur für ,,wesentliche Reisende,, geöffnet, mit der Ausnahme von Promachonas BCP in Bulgarien, das auch für Reisende offen ist, die in der Liste der oben genannten Länder aufgeführt sind.

,,Essentielle Reisende,, an den Landgrenzen: Griechische Staatsbürger, ständige Einwohner Griechenlands, Transportarbeiter und Reisende aus wesentlichen beruflichen Gründen können von den BCPs Kakavia, Krystallopigi, Evzoni, Nymfeas, Kipi ( täglich nur von 07:00 bis 11:00 Uhr geöffnet) einreisen. Ab Montag, dem 17. August, um 00:01 Uhr (GMT+3) sollten alle Reisende durch BCPs Kakavia, Krystallopigi, Evzoni, Nymfeas und Kipi, den PLF-und QR-Code haben und zusätzlich 72 Stunden vor ihrer Ankunft einen negativen COVID-19-PCR-Test durchführen.

Diejenigen, die aus Kakavia und Krystallopigi BCP einreisen, sollten sich bei ihrer Ankunft in Griechenland zusätzlich 7 Tage lang selbst isolieren. In Kakavia gibt es ein Tageslimit von 750 Eintragen pro Tag und in Krystallopigi von 300 Eintragen pro Tag.

Bei den Grenzen zwischen Griechenland und Albanien gilt dies auch für albanische Staatsbürger griechischer Herkunft (Homogenie).

Mitarbeiter internationaler Landtransportdienste müssen unabhängig von ihrer Nationalität nach ihrer Einreise nach Griechenland unverzüglich entweder den Transit oder den Weg zu ihrem Bestimmungsort antreten und sich dann sieben (7) Tage lang selbst isolieren.

Es gibt eine Ausnahme für Mitglieder internationaler oder europäischer Organisationen, unabhängig von ihrer Nationalität, die einreisen, um in Griechenland zu arbeiten oder durch Griechenland zu reisen, wenn sie ihre Funktion mit geeigneten Unterlagen nachweisen.

Im Fall der Grenzen zwischen Griechenland und Nordmakedonien gibt es für EULEX-Mitarbeiter und ihre Familienangehörigen eine zusätzliche Ausnahme, dass die Einreise aus medizinischen Gründen in das griechische Hoheitsgebiet (BCP Evzoni) gestattet ist.

Alle Besucher aus der Luft, vom Land oder vom Meer werden bei ihrer Ankunft stichprobenartig getestet. Nach dem Testen ziehen Reisende an ihr endgültiges Ziel. Im Falle eines positiven Ergebnisses werden sie kontaktiert und in eine 14-tägige Quarantäne gebracht, wobei die Kosten von griechischem Staat übernommen werden.

Griechenland behält sich jederzeit das Recht vor, die oben genannten Umstände angesichts sich ändernder Umstände zu ändern. Ein Team des Komitees für Infektionskrankheiten wertet die epidemiologischen Daten regelmäßig aus und empfiehlt Änderungen der Beschränkungen.

travel.gov.gr

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