AUF DEM SEEWEG
Reisen auf dem Seeweg sind in ganz Griechenland erlaubt und ankommende ausländische Schiffe können in den Häfen von Patras, Igoumenitsa und Korfu anlegen.
Sport- und Touristenboote dürfen die griechischen Häfen unabhängig von ihrem Heimathafen oder der erlaubten Passagierkapazität mit neunundvierzig (49) Passagieren anlaufen, sofern sie nicht aus Ländern stammen, für die besondere Einschränkungen gelten.
Kreuzfahrtschiffe, dürfen die griechischen Gewässer unabhängig von ihrem Heimathafen befahren und in griechische Häfen einlaufen, sofern sie nicht aus Ländern stammen, für die besondere Einschränkungen gelten. Piräus, Korfu, Lavrio und Heraklion können als Ausgangshäfen für Kreuzfahrten dienen, die in Griechenland starten.
Alle Reisenden, die auf dem Seeweg nach Griechenland einreisen, müssen vor ihrer Einreise das Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen und einreichen.
Drittstaatsangehörigen ist die Einreise nach Griechenland nur aus dringend notwendigen Gründen bis zum 10. Januar 2022 06:00 Uhr erlaubt.
Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union und im Schengen-Raum, in den USA, im Vereinigten Königreich, in Serbien, Australien, Neuseeland, Südkorea, Singapur, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Russischen Föderation, in Israel, Kanada, Nordmazedonien, der Ukraine, China, Saudi-Arabien, Qatar, Kuwait, Belarus, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Albanien, Japan, im Libanon, Aserbaidschan, Armenien, Jordanien, Moldawien, Brunei, San Marino, Andorra, Vatikanstadt, Monaco, der Türkei, dem Kosovo in Chinesisch Taipeh, Argentinien, Indien, Mexiko, Uruguay, dem Sultanat Oman und in Chile können Griechenland aus touristischen Gründen besuchen.
Reisende müssen die Bescheinigung über ein negatives Ergebnis eines PCR-Molekulartests, der innerhalb der letzten 72 Stunden vor der Einreise nach Griechenland durchgeführt wurde, oder die Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest vorlegen, der innerhalb der letzten 24 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde und die von einem akkreditierten Testlabor in deutscher, englischer, französischer, italienischer, spanischer oder russischer Sprache verfasst wurde. Die Bescheinigung hat entweder als gedrucktes oder als elektronisches Dokument vorzuliegen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des/der Reisenden und unabhängig davon, ob er/ sie geimpft sind oder bereits mit Covid-19 infiziert waren.
Reisende können außerdem das digitale COVID-19-Zertifikat – in gedruckter oder elektronischer Form – vorweisen, in dem die Informationen über ihre Impfung, die Ergebnisse des vor der Abreise erfolgten PCR- oder Schnelltests oder Details zu ihrer COVID-19-Erkrankung und Genesung enthalten sind.
Bei der Ankunft können Reisende außerdem nach dem im PLF beschriebenen Verfahren einem stichprobenartig erfolgenden PCR- oder Antigen-Schnelltest auf COVID-19 unterzogen werden. Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, wird eine (10) zehntägige Quarantäne angeordnet. Für vollständig geimpfte Flugpassagiere, deren Impfung mehr als vierzehn (14) Tage zurück liegt und die bei der Einreise positiv getestet werden, wird eine siebentägige (7) Selbstisolierung angeordnet. In beiden Fällen müssen selbstisolierte Reisende am letzten Tag ihrer Quarantäne das negative Ergebnis eines PCR-Molekulartests vorweisen, damit die Quarantäne aufgehoben werden kann.
Zusätzlich zu den genannten Einreisevoraussetzungen für Griechenland werden Personen mit Wohnsitz in Argentinien, Indien, Uruguay, im Sultanat Oman, in Mexiko, der Russischen Föderation und in Chile bei der Einreise einem PCR-Molekulartest oder einen Antigen-Schnelltest unterzogen, unabhängig, ob sie eine Impfbescheinigung vorlegen oder nicht.
Reisende ankommend aus Ägypten, Albanien, Argentinien, Nordmazedonien, Bulgarien, Brasilien, Georgien, Kuba, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indien, China, Libyen, Marokko, Pakistan, der Russischen Föderation und aus der Türkei - unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft - müssen sich bei ihrer Ankunft einem weiteren Test am Eintrittshafen unterziehen. Falls das Testergebnis positiv sein sollte, erfolgt ein molekularer PCR-Test, um das Ergebnis zu bestätigen. Diese Vorgehensweise wird nicht angewendet, für Passagiere, die geimpft oder nach einer Covid-19-Erkrankung bereits wieder genesen sind (mit Ausnahme von Reisenden aus der Russischen Föderation, Argentinien und Indien, wie oben bereits beschrieben).
Die oben genannten Richtlinien sind von allen griechischen und ausländischen Reisenden ab einem Alter von fünf (5) Jahren einzuhalten.
Die Seeverbindung mit der Türkei wurde vorübergehend eingeschränkt. Sportboote, unabhängig von der Flagge, und Kreuzfahrtschiffe aus den Häfen Galata (Istanbul) und Kuşadası kommend, sind von diesem Verbot ausgenommen, solange die Passagiere die allgemeinen Einreisebestimmungen einhalten.
AUF DEM LANDWEG
Einreisen auf dem Landweg sind über die Grenzübergänge Kakavia, Mertziani und Mavromatio (aus Albanien), über die Grenzübergänge Evzones, Doirani, Niki und Krystallopigi (aus Nordmazedonien), über die Grenzübergänge Promachonas, Ormenio, Nymfea und Exochi (aus Bulgarien) sowie Kipoi und Kastanies (aus der Türkei) möglich.
Reisende müssen vor Ihrer Einreise ins Land das Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen und einreichen.
Drittstaatsangehörigen ist die Einreise nach Griechenland bis zum 10. Januar 2022 06:00 Uhr, nur aus dringend notwendigen Gründen erlaubt.
Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union und im Schengen-Raum, in den USA, im Vereinigten Königreich, in Serbien, Australien, Neuseeland, Südkorea, Singapur, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Russischen Föderation, in Israel, Kanada, Nordmazedonien, der Ukraine, China, Saudi-Arabien, Qatar, Kuwait, Belarus, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Albanien, Japan, im Libanon, Aserbaidschan, Armenien, Jordanien, Moldawien, Brunei, San Marino, Andorra, Vatikanstadt, Monaco, der Türkei, dem Kosovo, in Chinesisch Taipeh, Argentinien, Indien, Mexiko, Uruguay, dem Sultanat Oman und in Chile können Griechenland aus touristischen Gründen besuchen.
Reisende müssen die Bescheinigung über ein negatives Ergebnis eines PCR-Molekulartests, der innerhalb der letzten 72 Stunden vor der Einreise nach Griechenland durchgeführt wurde, oder die Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest vorlegen, der innerhalb der letzten 24 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde, und die von einem akkreditierten Testlabor in deutscher, englischer, französischer, italienischer, spanischer oder russischer Sprache verfasst wurde. Die Bescheinigung hat entweder als gedrucktes oder als elektronisches Dokument vorzuliegen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des/ der Reisenden und unabhängig davon, ob er/ sie geimpft sind oder bereits mit Covid-19 infiziert waren.
Reisende können außerdem das digitale COVID-19-Zertifikat – in gedruckter oder elektronischer Form – vorlegen, in dem die Informationen über ihre Impfung, die Ergebnisse des vor der Abreise erfolgten PCR- oder Schnelltests, oder Details zu ihrer COVID-19-Erkrankung und Genesung enthalten sind.
Bei der Ankunft können Reisende außerdem nach dem im PLF beschriebenen Verfahren einem stichprobenartig erfolgenden PCR- oder Antigen-Schnelltest auf COVID-19 unterzogen werden. Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, wird eine (10) zehntägige Quarantäne angeordnet. Für vollständig geimpfte Flugpassagiere deren Impfung mehr als vierzehn (14) Tage zurückliegt und die bei der Einreise positiv getestet werden, wird eine siebentägige (7) Selbstisolierung angeordnet. In beiden Fällen müssen selbstisolierte Reisende am letzten Tag ihrer Quarantäne das negative Ergebnis eines PCR-Molekulartests vorweisen, damit die Quarantäne aufgehoben werden kann.
Zusätzlich zu den genannten Einreisevoraussetzungen für Griechenland werden Personen mit Wohnsitz in Argentinien, Indien, Uruguay, im Sultanat Oman, in Mexiko, der Russischen Föderation und in Chile bei der Einreise einem PCR-Molekulartest oder einen Antigen-Schnelltest unterzogen, unabhängig, ob sie eine Impfbescheinigung vorlegen oder nicht.
Gäste ankommend aus Ägypten, Albanien, Argentinien, Nordmazedonien, Bulgarien, Brasilien, Georgien, Kuba, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indien, China, Libyen, Marokko, Pakistan, der Russischen Föderation und aus der Türkei- unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft- müssen sich bei ihrer Ankunft einem weiteren Test am Flughafen unterziehen. Falls das Testergebnis positiv sein sollte, erfolgt ein molekularen PCR-Test, um das Ergebnis zu bestätigen. Diese Vorgehensweise wird nicht angewendet, für Passagiere, die geimpft oder nach einer Covid-19-Erkrankung bereits wieder genesen sind (mit Ausnahme von Reisenden aus der Russischen Föderation, Argentinien und Indien, wie oben bereits beschrieben).
Die genannten Leitlinien sind von allen griechischen und ausländischen Reisenden ab einem Alter von fünf (5) Jahren einzuhalten.
Protokoll für die Einreise auf dem Landweg travel.gov.gr
AUF DEM LUFTWEG
Zum Schutz von Reisenden und Bürgern/innen vor COVID-19 gelten bis 6:00 Uhr des 10. Januar 2022 folgende Beschränkungen:
Drittstaatsangehörigen ist die Einreise nach Griechenland aus nicht-wesentlichen, also touristischen Gründen nicht gestattet.
Personen mit ständigem Wohnsitz in der Europäischen Union und im Schengen-Raum, in den USA, im Vereinigten Königreich, in Serbien, Australien, Neuseeland, Südkorea, Singapur, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Russischen Föderation, in Israel, Kanada, Nordmazedonien, der Ukraine, China, Saudi-Arabien, Katar, Kuwait, Belarus, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Albanien, Japan, im Libanon, Aserbaidschan, Armenien, Jordanien, Moldawien, Brunei, San Marino, Andorra, Vatikanstadt, Monaco, der Türkei, dem Kosovo, dem chinesischen Taipeh, Argentinien, Indien, Uruguay, im Sultanat von Oman, Mexiko und in Chile, können Griechenland aus touristischen Gründen besuchen.
Alle Flugpassagiere können das Passenger Locator Form (PLF) mit ihren Kontaktangaben in Griechenland bis kurz vor ihrem Abflug nach Griechenland ausfüllen.
Reisende müssen die Bescheinigung über ein negatives Ergebnis eines PCR-Molekulartests, der innerhalb der letzten 72 Stunden vor der Einreise nach Griechenland durchgeführt wurde, oder die Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest vorlegen, der innerhalb der letzten 24 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde und die von einem akkreditierten Testlabor in deutscher, englischer, französischer, italienischer, spanischer oder russischer Sprache verfasst wurde. Die Bescheinigung hat entweder als gedrucktes oder als elektronisches Dokument vorzuliegen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des/der Reisenden und unabhängig davon, ob er/ sie geimpft sind oder bereits mit Covid-19 infiziert waren.
Reisende aus dem Ausland können außerdem das digitale COVID-19-Zertifikat der EU oder das digitale COVID-19-Zertifikat von Drittstaaten, – in gedruckter oder elektronischer Form – vorlegen, in dem die Informationen über ihre Impfung, die Ergebnisse des vor der Abreise erfolgten PCR- oder Schnelltests oder Details zu ihrer COVID-19-Erkrankung und Genesung enthalten sind.
Flugpassagiere werden außerdem einer stichprobenartigen Überprüfung (durch PCR- oder Schnelltests) nach dem im Passenger Locator Form (PLF) beschriebenen Verfahren unterzogen. Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, wird eine zehntägige (10) Quarantäne angeordnet. Für vollständig geimpfte Flugpassagiere, deren Impfung mehr als vierzehn (14) Tage zurückliegt und die bei der Einreise positiv getestet werden, wird eine siebentägige (7) Selbstisolierung angeordnet. In beiden Fällen müssen selbstisolierte Reisende am letzten Tag ihrer Quarantäne das negative Ergebnis eines PCR-Molekulartests vorweisen, damit die Quarantäne aufgehoben werden kann.
Zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen für die Einreise nach Griechenland müssen die Bewohner von Argentinien, Indien, Uruguay, dem Sultanat Oman, Mexiko, der Russischen Föderation und Chile - ob geimpft oder ungeimpft - bei Ankunft an griechischen Flughäfen einen molekularen PCR- oder Schnelltest/Antigentest durchführen.
Fluggäste ankommend aus Ägypten, Albanien, Argentinien, Nordmazedonien, Bulgarien, Brasilien, Georgien, Kuba, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indien, China, Libyen, Marokko, Pakistan, der Russischen Föderation und aus der Türkei- unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft- müssen sich bei ihrer Ankunft einem weiteren Test am Flughafen unterziehen. Falls das Ergebnis des Antigen-Schnelltests positiv sein sollte, erfolgt umgehend ein molekularer PCR-Test, um das Ergebnis zu bestätigen. Diese Vorgehensweise wird nicht angewendet, für Passagiere, die geimpft oder nach einer Covid-19-Erkrankung bereits wieder genesen sind (mit Ausnahme von Bewohnern der Russischen Föderation, Argentinien und Indien wie oben bereits beschrieben).
Die genannten Voraussetzungen für die Einreise nach Griechenland gelten auch für Kinder ab einem Alter von fünf (5) Jahren.
Reiseprotokoll für Flugpassagiere travel.gov.gr
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