Τρίτη 12 Απριλίου 2022

ICH MÖCHTE NACH GRIECHENLAND REISEN

Zum Schutz von Reisenden und Bürgern/innen vor COVID-19 gelten bis 6:00 Uhr des 18. April 2022 folgende Beschränkungen:

AUF DEM LUFTWEG

Einwohner der Länder der Europäischen Union und des Schengen-Raums, sowie aus Albanien, Andorra, Armenien, Benin, Kap Verde, Chinesisch-Taipeh (von Griechenland nicht als souveräner Staat anerkannt), Kolumbien, El Salvador, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Israel, Jordanien, Libanon, Liechtenstein, Malaysia, Moldawien, Monaco, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen, Panama, San Marino, Serbien, Singapur, Schweiz, Thailand, Tonga, Tunesien, Türkei, Vatikanstadt, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich und Uruguay,, die im Besitz des digitalen Covid-Zertifikats der Europäischen Union (EUDCC) sind, können Griechenland zu touristischen Zwecken besuchen. EUDCC-Inhaber müssen Informationen über ihren Status in Form

· einer Covid-19-Impfbescheinigung, die bis zu neun (9) Monate für diejenigen gültig ist, die ihre erste und zweite Dosis (abhängig vom Impfstoff) erhalten haben, und auf unbestimmte Zeit für diejenigen, die auch die Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder

· einer Bescheinigung über die Genesung von Covid-19-, die bis zu sechs (6) Monate gültig ist, oder

· eines negativen Ergebnisses eines molekularen PCR-Tests für Covid-19, der innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden durchgeführt wurde, oder eines Schnelltests (Antigen), der innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden vor ihrer Ankunft durchgeführt wurde,

vorweisen.

Flugpassagiere können außerdem einer stichprobenartigen Überprüfung (durch PCR- oder Schnelltests) unterzogen werden. Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, wird eine fünftägige (5) Quarantäne angeordnet. Nach diesem Zeitraum wird die Quarantäne aufgehoben, SOFERN entweder keine Symptome vorliegen oder die Symptome erheblich gelindert werden und die Körpertemperatur in den letzten 24 Stunden ohne den Einsatz von Medikamenten auf den Normalwert gesenkt wurde. Sollte die Person nach dem fünften Tag weiterhin Fieber haben, bleibt sie isoliert, bis ihre Körpertemperatur sich wieder normalisiert hat. Diese Personen müssen entweder eine Hochfiltrationsmaske (FFP2 oder N95) oder eine Doppelgesichtsmaske (eine Stoffmaske und eine chirurgische Maske) für weitere fünf (5) Tage nach ihrer Isolationszeit tragen.

Die genannten Voraussetzungen für die Einreise nach Griechenland gelten auch für Kinder ab einem Alter von fünf (5) Jahren.

HOTELS

Um in einer touristischen Einrichtung beherbergt werden zu können, müssen unsere Gäste im ganzen Land eines der folgenden Dokumente vorlegen:

- eine von den nationalen Behörden ihres Landes ausgestellte Impfbescheinigung gegen COVID-19 in englischer Sprache, wobei seit der vollständigen Impfung der Gäste vierzehn (14) Tage vergangen sein müssen. Sie ist bis zu neun (9) Monate gültig für diejenigen, die ihre erste und zweite Dosis erhalten haben (abhängig vom Impfstoff) und auf unbestimmte Zeit für diejenigen, die auch die Auffrischungsimpfung erhalten haben;

- eine Bescheinigung über die Genesung von Covid-19, ausgestellt von der zuständigen nationalen Behörde / einem anerkannten Testlabor in englischer Sprache. Die Bescheinigung darf erst vierzehn (14) Tage nach dem ersten positiven Testergebnis ausgestellt werden und ist für sechs (6) Monate ab diesem Tag gültig.

- eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Tests auf COVID-19, der innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde, oder eines Schnelltests, der innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. Die Bescheinigung muss in englischer Sprache verfasst sein.

Minderjährige im Alter von 4-17 Jahren, die nicht im Besitz eines der genannten Dokumente sind, müssen einen negativen Selbsttest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das Ergebnis des Self-Tests muss in dem hier abgespeicherten PDF-Formular eingetragen und vorgewiesen werden.

Das Management von Beherbergungsbetrieben ist verpflichtet, einen Maßnahmenplan zu erstellen, einem Hygieneprotokoll für jeden Bereich des Betriebs zu folgen und darauf vorbereitet zu sein, auf jeden möglichen COVID-19-Fall in Übereinstimmung mit den aktuellen Leitlinien der Nationalen Gesundheitsorganisation (z.B. Quarantänebereich des Hotels) reagieren zu können.

AUF DEM SEEWEG

Reisen auf dem Seeweg sind in ganz Griechenland erlaubt und ankommende ausländische Schiffe jeglicher Art können in jeden griechischen Hafen einlaufen.

Bis zu neunundvierzig (49) Passagiere sind auf Sportbooten und Touristenbooten erlaubt, unabhängig von der Flagge oder der Tragfähigkeit des Schiffes.

Sportboote (unter jeder Flagge), die aus der Türkei anreisen, dürfen die Häfen von Kavala, Mytilini, Chios, Vathi und Pythagorio auf Samos, Myrina auf Limnos, Symi, Skal auf Patmos, sowie die Häfen von Kos und Rhodos, anfahren.

Einwohner der Länder der Europäischen Union und des Schengen-Raums, sowie aus Albanien, Andorra, Armenien, Benin, Kap Verde, Chinesisch-Taipeh (von Griechenland nicht als souveräner Staat anerkannt), Kolumbien, El Salvador, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Israel, Jordanien, Libanon, Liechtenstein, Malaysia, Moldawien, Monaco, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen, Panama, San Marino, Serbien, Singapur, Schweiz, Thailand, Tonga, Tunesien, Türkei, Vatikanstadt, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich und Uruguay, die im Besitz des digitalen Covid-Zertifikats der Europäischen Union (EUDCC) sind, können Griechenland zu touristischen Zwecken besuchen. EUDCC-Inhaber müssen Informationen über ihren Status in Form

· einer Covid-19-Impfbescheinigung, die bis zu neun (9) Monate für diejenigen gültig ist, die ihre erste und zweite Dosis (abhängig vom Impfstoff) erhalten haben, und auf unbestimmte Zeit für diejenigen, die auch die Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder

· einer Bescheinigung über die Genesung von Covid-19-, die bis zu sechs (6) Monate gültig ist, oder

· einem negativen Ergebnis eines molekularen PCR-Tests für Covid-19, der innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden durchgeführt wurde, oder eines Schnelltests (Antigen), der innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden vor ihrer Ankunft durchgeführt wurde, vorweisen.

Bei der Ankunft können Reisende einem stichprobenartig erfolgenden PCR- oder Antigen-Schnelltest auf COVID-19 unterzogen werden. Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, wird eine fünftägige (5) Quarantäne angeordnet. Nach diesem Zeitraum wird die Quarantäne aufgehoben, SOFERN entweder keine Symptome vorliegen oder die Symptome erheblich nachgelassen haben und die Körpertemperatur in den letzten 24 Stunden ohne den Einsatz von Medikamenten auf den Normalwert gesenkt wurde. Sollte die Person nach dem fünften Tag weiterhin Fieber haben, bleibt sie isoliert, bis ihre Körpertemperatur sich wieder normalisiert hat. Diese Personen müssen entweder eine Hochfiltrationsmaske (FFP2 oder N95) oder eine Doppelgesichtsmaske (eine Stoffmaske und eine chirurgische Maske) für weitere fünf (5) Tage nach ihrer Isolationszeit tragen.

Die oben genannten Richtlinien sind von allen griechischen und ausländischen Reisenden ab einem Alter von fünf (5) Jahren einzuhalten.

AUF DEM LANDWEG

Einreisen auf dem Landweg sind über die Grenzübergänge Kakavia, Mertziani und Mavromatio (aus Albanien), über die Grenzübergänge Evzones, Doirani, Niki und Krystallopigi (aus Nordmazedonien), über die Grenzübergänge Promachonas, Ormenio, Nymfea, Kyprinos, Agios Konstantinos und Exochi (aus Bulgarien) sowie Kipi und Kastanies (aus der Türkei) möglich.

Einwohner der Länder der Europäischen Union und des Schengen-Raums, sowie aus Albanien, Andorra, Armenien, Benin, Kap Verde, Chinesisch-Taipeh (von Griechenland nicht als souveräner Staat anerkannt), Kolumbien, El Salvador, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Israel, Jordanien, Libanon, Liechtenstein, Malaysia, Moldawien, Monaco, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen, Panama, San Marino, Serbien, Singapur, Schweiz, Thailand, Tonga, Tunesien, Türkei, Vatikanstadt, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich und Uruguay,, die im Besitz des digitalen Covid-Zertifikats der Europäischen Union (EUDCC) sind, können Griechenland zu touristischen Zwecken besuchen. EUDCC-Inhaber müssen Informationen über ihren Status in Form

· einer Covid-19-Impfbescheinigung, die bis zu neun (9) Monate für diejenigen gültig ist, die ihre erste und zweite Dosis (abhängig vom Impfstoff) erhalten haben, und auf unbestimmte Zeit für diejenigen, die auch die Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder

· einer Bescheinigung über die Genesung von Covid-19-, die bis zu sechs (6) Monate gültig ist, oder

· eines negativen Ergebnisses eines molekularen PCR-Tests für Covid-19, der innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden durchgeführt wurde, oder eines Schnelltests (Antigen), der innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden vor ihrer Ankunft durchgeführt wurde, vorweisen.

Bei der Ankunft können Reisende einem stichprobenartig erfolgenden PCR- oder Antigen-Schnelltest auf COVID-19 unterzogen werden. Sollten sie bei Einreise positiv getestet werden, wird eine (5) fünftägige Quarantäne angeordnet. Nach diesem Zeitraum wird die Quarantäne aufgehoben, SOFERN entweder keine Symptome vorliegen oder die Symptome erheblich gelindert werden und die Körpertemperatur in den letzten 24 Stunden ohne Medikamente auf den Normalwert gesenkt wurde. Sollte die Person nach dem fünften Tag weiterhin Fieber haben, bleibt sie isoliert, bis ihre Körpertemperatur sich wieder normalisiert hat. Diese Personen müssen entweder eine Hochfiltrationsmaske (FFP2 oder N95) oder eine Doppelgesichtsmaske (eine Stoffmaske und eine chirurgische Maske) für wweitere fünf (5) Tage nach ihrer Isolationszeit tragen.

Die genannten Leitlinien sind von allen griechischen und ausländischen Reisenden ab einem Alter von fünf (5) Jahren einzuhalten.

Sind die Hotels geöffnet?

Ja. Hotels sind geöffnet und müssen die geltenden Hygieneprotokolle einhalten.

Gibt es Bewegungsfreiheit rund um die Uhr?

Ja.

Kann ich innerhalb Griechenlands mit dem Zug, Bus, Flugzeug oder der Fähre reisen?

Reisen auf dem griechischen Festland sind erlaubt.

Transport in alle Festland- und Inselregionen des Landes und mit allen Verkehrsmitteln (Zug, Bus, Flugzeug oder Schiff), sind erlaubt, wenn Passagiere an Bord entweder eine Impfbescheinigung [gültig bis zu neun (9) Monate für diejenigen, die ihre erste und zweite Dosis erhalten haben (abhängig vom Impfstoff) und unbegrenzt für diejenigen, die auch die Auffrischungsimpfung erhalten haben] oder eine Genesungsbescheinigung (ausgestellt 14 Tage nach der Krankheit und gültig bis zu 6 Monaten) oder einen negativen PCR-Molekulartest- nicht älter als 72 Stunden- oder einen Schnelltest- nicht älter als 48 Stunden- vorlegen.

Minderjährige zwischen 4 und 17 Jahren können mit einem negativen Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, reisen (das Testergebnis muss auf der Plattform self-testing.gov.gr in Englisch oder Griechisch angegeben werden).

Der Nachweis des negativen PCR-Molekulartests oder des negativen Schnelltests kann in gedruckter oder elektronischer Form erfolgen.

Ist der genannte Test im Ausland erfolgt und zur Zeit des Boardings noch gültig, kann die den Test vorweisende Person ohne weitere Verzögerung an ihren Zielort reisen.

Ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend? Wenn ja, wo?

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist in Innenräumen verpflichtend und wird in überfüllten Außenbereichen empfohlen.

Gibt es allgemeine Regeln, die ich im Voraus über die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (U-Bahn, Busse, Trolleybusse), Reisebusse und Taxis kennen muss?

Das Tragen entweder einer doppelten Mund-Nasen-Bedeckung (Stoffmaske und OP- Maske) oder einer FFP2- Maske in Innenbereichen ist verpflichtend, dies beinhaltet auch die Nutzung der Transportmittel des ÖPNV, des Überlandbusverkehrs, oder den Stadtrundfahrtbus (unabhängig ob offen oder nicht). Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe belegt. Taxis dürfen bis zu drei (3) Passagieren zusätzlich zum Fahrer transportieren.

Eine Ausnahme gilt für die Beförderung von Familien. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist obligatorisch.

Wo kann ich während meines Aufenthalts in Griechenland einen Test auf Covid-19 machen?

Wenn Sie sich vor Ihrer Rückreise auf SARS-CoV-2 untersuchen lassen müssen, informieren Sie sich bitte über die Liste der Covid-19-Testzentren, auf die Sie über die App „Visit Greece“ zugreifen können, und die auf Englisch und Griechisch heruntergeladen werden kann.


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